Informationen zu den Pflegegraden

1.) Pflegegrade ersetzen die Pflegestufen

Seid dem Pflegestärkungsgesetzt II (2), gültig ab dem 01.01.2017, wurden die Pflegestufen durch die Pflegegrade ersetzt. Genau genommen, gab es indirekt zuvor auch schon 5 Pflegestufen:

  • PS 0: Dies war die eingeschränkte Alterskompetenz (für Menschen mit einer Demenzerkrankung)
  • PS 1 bis PS 3
  • PS 3+: Dies war eine Sonderregelung. Eine Pflegestufe 3 mit Härtefall beschrieb den Pflegeaufwand für eine pflegebedürftige Person, die das Ausmaß an benötigter Hilfe gegenüber der Pflegestufe 3 bei weitem überstieg.

Zuvor wurde hauptsächlich auf die körperlichen Beschwerden Wert gelegt, was sich nun allerdings mit dem neuen Pflegestärkungsgesetzt ändert:

Zitat
Auf dieser Grundlage erhalten seit 2017 alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind.

Quelle: Textstelle zum Pflegestärkungsgesetz II des BfG.



2.) Was bedeutet das für Betroffene?

Zuvor bei den Pflegestufen wurde durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) eine Begutachtung anhand einer Zeitzusammenzählung durchgeführt. Hierbei wurden pflegerische Handlungen anhand von festen Zeiten (in Minuten) addiert und haben die jeweilige Pflegestufe bestimmt. Geistige oder psychische Beeinträchtigungen wurden hierbei nicht (oder im geringen Teil) berücksichtigt.

Durch das neue Begutachtungsassessment "NBA" (bzw. Begutachtungsinstrument "NBI"), werden die Einschränkungen der Menschen genauer und umfassender berücksichtigt.

Zitat
[...] Das bisherige Instrument war vor allem auf körperliche Beeinträchtigungen zugeschnitten. Jetzt stehen der pflegebedürftige Mensch, seine Selbständigkeit und seine Fähigkeiten, im Mittelpunkt: Die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten eines Menschen sind künftig ebenso entscheidend wie z.B. seine Mobilität.

Quelle: "Warum werden aus drei Pflegestufen fünf Pflegegrade?" des BfG


Unabhängig von der Erkrankung (geistig, seelisch oder körperlich), kann anhand des neuen Begutachtungsverfahren ein Pflegegrad bestimmt werden. Je nach festgelegtem Grad, stehen verschiedene Hilfsmöglichkeiten durch die Kranken-, bzw. Pflegekasse bereit.



3.) Berechnung eines Pflegegrades

Die Brechnung des Pflegegrades ist eine etwas komplexere Angelegenheit. Wir erklären Ihnen kurz und so gut es geht, wie sich ein Pflegegrad bestimmen lässt.


Bei der Berechnung des Pflegegrades kommen 6 Bereiche (Module) zum Einsatz, in denen verschiedene Fragen beantwortet werden müssen. Hierbei geht es um die Festlegung der Selbstständigkeit der betroffenen Person. Je unselbstständiger diese ist, desto mehr Punkte kommen zusammen. Je mehr Punkte am Ende nach der gesamten Berechnung zusammendaddiert wurden, desto höher ist der Pflegegrad. Weiterhin haben die einzelnen Module eine unterschiedliche, prozentuale Punktegewichtung (s. unten "Tabelle 1: Einzelne Module").


Wichtig bei einer Berechnung: Es geht nicht darum ob Sie als Prüfer vermuten ob die betroffene Person etwas kann oder nicht, sondern ob die Person selbst eine Alltagsbewältigung alleine und ohne Hilfe umsetzen kann!

-> Tabelle 1: Einzelne Module (Siehe auch: Anlage 2 SGB XI (zu § 15))

Nr. des Moduls Name des Moduls Gewichtung in %
1 Mobilität 10%
2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten s. unten
3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen s. unten
4 Selbstversorgung 40%
5 Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 20%
6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15%


Bei dem Modul zwei (2) sowie drei (3), handelt es sich um eine Sonderform. Beide Module zusammen werden mit 15% geweret, wobei allerdings nur das Modul mit der meisten Punktzahl in die Gesamtbewertung einfließt. Das niedrigere Modul wird nicht mitgezählt.
Ein Beispiel:

  • Modul 2: Sie kommen auf 4 Gesamtpunkte
  • Modul 3: Sie kommen auf 6 Gesamtpunkte
  • Modul 3 mit der höheren Punktzahl, wird im Vorletzten Schritt gewichtet und fließt in die Pflegegradberechnung ein. Modul 2 mit den 4 Punkten wird nicht mitgerechnet.

Die Einzelpunkte mit den jeweiligen Unterpunkten sind ebenfalls in "Anlage 1 zu § 15 SGB XI" gesetzlich geregelt.


Die erste Zusammenzählung der Punkte:

Nachdem alle benötigten Fragen jedes einzelnen Modules beantwortet wurden, stehen bereits Punkte für jedes Modul fest. Nun gibt es eine weitere Liste (Schwellenwertliste), bei der die eine feste Punktzahl abgelesen werden kann.


Modul "keine" Beeinträchtigung
"geringe" Beeinträchtigung "erhebliche" Beeinträchtigung
"schwere" Beeinträchtigung
"schwerste" Beeinträchtigung
Modul 1
Punkte (gezählt)
0-1 2-3 4-5 6-9 10-15

Punkte (gewichtet) 0 2,5 5 7,5 10
Modul 2 Punkte (gezählt) 0-1 2-5 6-10 11-16 17-33
Modul 3 Punkte (gezählt) 0 1-2 3-4 5-6 7-65

Punkte (gewichtet) 0 3,75 7,5 11,25 15
Modul 4
Punkte (gezählt) 0-2 3-7 8-18 19-36 37-54
Punkte (gewichtet) 0 10 20 30 40
Modul 5
Punkte (gezählt) 0 1 2-3 4-5 6-15
Punkte (gewichtet) 0 5 10 15 20
Modul 6
Punkte (gezählt) 0 1-3 4-6 7-11 12-18
Punkte (gewichtet) 0 3,75 7,5 11,25 15


Erklärung der Tabelle:

  1. Punkte (gezählt): Dies sind die von Ihnen ermittelten Punkte eines jeden Modules
  2. Punkte (gewichtet): Ist die abzulesende, prozentual gewichtete "Endpunktzahl", die für jedes Modul notiert werden muss.

Nachdem für jedes Modul die "Endpunktzahl" aufgeschrieben wurde, werden diese zusammengezählt. Im letzten Schritt kann nun der Pflegegrad anhand der ausgerechneten Endpunktzahl abgelesen werden (s. Tabelle).


PG Punkte
1 ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte
2 ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte
3 ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte
4 ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte
5 ab 90 bis 100 Gesamtpunkte



Jede Pflegegradzahl, besitzt auch eine Pflegegradbeschreibung, welche die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten bezeichnet (s. Tabelle).



Beschreibung des Pflegegrades
1 geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
2 erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
3 schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
4 schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
5 schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung


4.) Berechnung eines Pflegegrades

Wir auf pflege-wissen haben ebenfalls einen Pflegegradrechner erstellt, auf dem Sie den Pflegegrad ermitteln können. Beachten Sie allerdings, dass wir für das Ergebnis unseres Rechners keine Gewähr geben und der ermittelte Pflegegrad lediglich als Orientierungshilfe dient. Die Offizielle Berechnung wird vom jeweiligen MDK-Gutachter durchgeführt und der Pflegegrad festgelegt.



Zum Pflegegradrechner auf pflege-wissen.com




Falls Sie weitere Fragen haben sollten:

  • Forum: Werfen Sie einen Blick in unser Forum (Bereich: Artikel Diskussionen)
  • Kommentar: Weiterhin können Sie auch ganz einfach einen Kommentar unter diesem Artikel verfassen.


Ihr Pflege-Wissen Team