Tages- und Nachtpflege (Teilstationäre Pflege) - § 41 SGB XI

1.) Tages- und Nachtpflege

Unter der Tages- und Nachtpflege (auch Teilstationäre Pflege genannt), wird eine Unterbringung für mehrere Stunden in einer Einrichtung verstanden, um pflegende Angehörige zu entlasten. In der Regel wird gebrauch von der Tagespflege gemacht, wenn z.B. pflegebedürftige Personen bereits durch einen Ambulanten Pflegedienst betreut werden u/o aber durch pflegende Angehörige.


1.1) Die Tagespflege

Um dies einfacherer zu erklären: Die Nutzung der Tagespflege kann so verstanden werden, wie wenn ein Kind in die Kindertagesstätte für mehrere Stunden gebracht wird. Hierbei wird einerseits die Pflege der pflegebedürftigen Person übernommen, wie auch dafür gesorgt, dass eine ausreichende Nahrungs- sowie Flüssigkeitsaufnahme angeboten wird und auch erfolgt.

Zusätzlich wird hierbei (je nach Dienst) auch das Angebot gemacht, dass die pflegedürftige Person von zu Hause abgeholt und im Anschluss wieder nach Hause gebracht wird.


1.2) Die Nachtpflege

Das gleiche gilt auch für die Nachtpflege. Hierbei muss allerdings gesagt werden, dass diese selten von Einrichtungen angeboten wird. Das Prinzip wäre hier das gleiche. Die pflegebedürftige Person wird Abend von zu Hause abgeholt, verbringt die Nacht in einer Pflegeeinrichtung (inkl. jeglicher Versorgung) und wird am morgen wieder nach Hause gefahren. Aufgrund des seltenen Angebotes, beziehen wir uns hier mehr auf die "Tagespflege". Für eine Nachtpflege über längeren Zeitraum, empfiehlt sich daher ein Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflegeplatz in einer Pflegeeinrichtung.

2.) Für wen ist die Tagespflege gedacht?

Wie im oberen Abschnitt beschrieben, dient die Tagespflege zur Entlastung von pflegenden Angehörigen. Meistens wird die pflegebedürftige Person am morgen (z.B. 08:00 Uhr) von einem Fahrer abgeholt und verbringt bis ca. 16:00 Uhr den Tag in dieser Tagespflegeeinrichtung (Fitkive Zeiten, diese können variieren!). In dieser Zeit können pflegende Anghörige ihrer Arbeit nachgehen, Dinge im Haushalt erledigen oder aber auch Termine wahrnehmen, die sonst nicht möglich wären. Das Angebot ist sehr interessant, da es hierfür eine zusätzliche Finanzierung gibt (s. unten "Finanzierung").


Ein weiterer Punkt "für" die Nutzung einer Tagespflegeeinrichtung ist auch der Soziale Kontakt zu anderen Menschen. Das Ziel der neuen Pflegereform von Anfang 2017 zielt darauf, dass pflegebedürfte Menschen so lange es möglich ist, zu Hause versorgt werden sollen. Da es in den meisten Fällen oftmals zu einer Isolation zu anderen Menschen kommt, ist die Tagespflege ein sehr gutes Angebot.


Die Tages- und Nachtpflege wird für pflegebedürftige Menschen zur Verfügung gestellt, welche einen Pflegegrad 2 oder höher besitzen.


3.) Was wird in der Tagespflege angeboten

Im Regelfall sieht es wie folgt aus:

  • Die pflegebedürftige Person wir zu einer bestimmten Uhrzeit (z.B. 08:00 Uhr) von einem Fahrer der Tagespflegeeinrichtung abgeholt
  • In der Tagespflegeeinrichtung wird u.a. zusammen gefrühstückt, es finden Toilettengängen mit möglicher Inkontinenzversorgung statt.
  • Betreuungskräfte bieten individuelle Gruppen- sowie Einzelangebote an und führen diese durch.
  • Zum Mittag wird gemeinsam gekocht (im Rahmen der Möglichkeiten der pflegebedürftigen Person) sowie gegessen.
  • Weitere Nachmittagsangebote durch das PP sowie den Sozialen Dienst (o. Alltagsbegleiter) in Form von Gruppen- sowie Einzelangeboten.
  • Vorbereitung und Durchführung eines gemeinsamen Nachmittagskaffees.
  • Zwischendurch werden pflegerische Angebote durch das Pflegepersonal durchgeführt.
  • Transportrückführung der pflegebedürftigen Person zu seiner Wohnung.

Dies sind jetzt Beispiele für einen normalen Ablauf. Je nach Einrichtung, können auch Tagesausflüge stattfinden usw. Im Ganzen wird jedoch die Zeit von der Abholung morgens bis zur Rückführung in die eigene Wohnung komplett übernommen, inkl. Pflege sowie Versorgung der pflegebedürftigen Person.

4.) Finanzierung

Wichtig und vorweg zu erwähnen ist, dass es bei der Finanzierung ein zusätzliches monatliches Budget gibt und eine Verrechnung mit dem Pflegegeld und/oder der Sachleistung nicht stattfindet!


Das zusätzliche Budget pro Monat:

  1. Pflegegrad: 125 Euro
  2. Pflegegrad: 689 Euro
  3. Pflegegrad: 1.289 Euro
  4. Pflegegrad: 1.612 Euro
  5. Pflegegrad: 1.995 Euro

Wie Sie sehen, rechnet sich dies auf jeden Fall, gerade wenn wir dies an einem kleinen Beispiel veranschaulichen. Sie als pflegender Angehörige, pflegen jemanden aus Ihrer Familie, der einen Pflegegrad 4 hat. Pro Jahr würden Ihnen für die Tages- und Nachtpflege insgesamt "19.344 Euro" zur Verfügung stehen (monatliches Budget x 12 Monate).

5.) Wie oft kann die Person pro Woche (pro Monat) in eine Tagespflegeeinrichtung?

Dies ist nun die Frage der Fragen und hängt eigentlich von den Kosten der jeweiligen Tagespflegeeinrichtung ab. Im Folgenden nehmen wir jetzt eine gegoogeltes Seniorenzentrum für unsere Rechnung


Einrichtung & Anschrift:

Seniorenzentrum St. Raphael

Schottenbühlstraße 70

79822 Titisee-Neustadt

Internet: Internetseite (Preisliste für Tagespflege) besuchen


Rechnung der Person in unserem obigen Beispiel mit Pflegegrad 4:

  • Fahrdienst pro Tag (über 3 bis 7 Kilometer): = 3,29€
  • Person sitzt in einem Rollstuhl: = zusätzl. 3,00€
  • Gesamtentgeld pro Tag (inkl. Pflegekosten, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten): = 92,62€

Kurz: Person mit PG 4 + Rollstuhl + Transportfahrt (pro Tag) = 98,91€


Zur Verfügung stehen (pro Monat): 1.612€


Kleine Rechnung:

  • 1.612€ : 98,91€ = 16,29 Tage (abgerundet auf 16 Tage)

Fazit: In der oben genannten Tagespflegeeinrichtung, kann die pflegedürftige Person mit einem Pflegegrad 4, einem Rollstuhl sowie ein Entfernung von 3-7km zur Tagespflegeeinrichtung mit Transport, genau 16x pro Monat hingebracht werden.


Dies bedeutet wiederrum, dass Sie als pflegende Angehörige / pflegender Angehöriger, 16 Tage im Monat Termine wahrnehmen können, in der die Versorung der pflegebedürftigen Person in einem gewissen Zeitraum gewährleistet ist.

Sie können diese Rechnung natürlich nun auf verschiedene Angebotsträger mit den jeweiligen Kosten selbstständig durchführen, da der Gesetzliche Festbetrag pro Pflegegrad konstant ist und nur durch eine weitere Gesetzesänderung variieren könnte.

6.) Weiteres

Es bietet sich auf jeden Fall an, dass Sie Ihre Pflegekasse nach möglichen Angebotsträgern erfragen. So können Sie das jeweilige Preis/Leistungsspektrum für sich errechnen und eine geeignete Tagespflegeeinrichtung finden.