Vorwort (Auszug aus dem Dokument)
QuoteDisplay MoreDas Zweite Pflegestärkungsgesetz reformiert die Pflegeversicherung grundlegend. Zum 1. Januar 2017werden ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und damit auch ein neues Begutachtungsinstrument eingeführt. Die Selbständigkeit eines Menschen ist künftig das Maß für die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit. Dadurch erfolgt ein grundlegender Paradigmenwechsel – denn das völlig neu gestaltete und wissenschaftlich evaluierte Begutachtungsinstrument ändert den Blick auf den pflegebedürftigen Menschen: Seine Ressourcen und Fähigkeiten stehen im Mittelpunkt der Begutachtung und werden differenzierter als bisher betrachtet. Das neue Instrument wird dadurch der individuellen Situation der pflegebedürftigen Menschen viel besser gerecht.
Die Gutachterinnen und Gutachter der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) erheben künftig: Was kann der Mensch und wobei braucht er Hilfe? Sie stellen den Grad der Abhängigkeit von fremder Hilfe und Unterstützung in den für die Pflege und Betreuung maß geblichen Bereichen des Lebens fest. Dabei geben die Gutachterinnen und Gutachter nicht nur eine Empfehlung zu den fünf Pflegegraden ab. Sie empfehlen auch geeignete Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation, zur Hilfsmittelversorgung, zu erforderlichen Maßnahmen der Krankenbehandlung wie zum Beispiel Heilmittel-Therapien.
Die nun vorliegenden Richtlinien zum Verfahren der Feststellung von Pflegebedürftigkeit sowie zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuches (Begutachtungs-Richtlinien – BRi) sind für die Medizinischen Dienste und die Pflegekassen die einheitliche Grundlage für die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit.
Ziel der Begutachtungs-Richtlinien ist es, bundesweit eine Begutachtung nach einheitlichen Kriterien sicherzustellen, die in der Begutachtungspraxis gewonnenen Erfahrungen aufzunehmen und eine präzise Beschreibung der einzelnen Begutachtungskriterien zu erreichen.
Erarbeitet wurden die Begutachtungs-Richtlinien in engem Zusammenwirken des GKV-Spitzenverbandes und des MDS mit den Medizinischen Diensten und den Verbänden der Pflegekassen auf Bundesebene unter Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern der Betroffenen und der jeweils zuständigen Bundesministerien. Allen Beteiligten danken wir für die engagierte Zusammenarbeit.
Berlin und Essen, im August 2016
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Version August 2016
- Sven Kamann
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