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    Pflege am Menschen

    • Sven Kamann
    • January 26, 2026 at 11:39 AM
    • January 30, 2026 at 11:53 AM
    • 59 times viewed
    • 4 Minutes
    • Pflege bezeichnet die fachlich begründete Unterstützung von Menschen mit Pflegebedarf. Sie entwickelte sich von familiärer Fürsorge zu einem professionellen, gesetzlich geregelten Berufsfeld mit klaren Ausbildungswegen, Qualitätsstandards und Personalbemessung. Heute verbindet Pflege Menschlichkeit mit Fachwissen und Verantwortung.

      1. Pflege (Alten- und Krankenpflege) – Entwicklung, Professionalisierung und heutiger Stand

      Pflege bezeichnet die fachlich begründete Unterstützung, Begleitung und Versorgung von Menschen, die aufgrund von Krankheit, Alter oder funktionellen Einschränkungen Hilfe benötigen. In der Alten- und Krankenpflege steht der Mensch mit seinen individuellen körperlichen, psychischen und sozialen Bedürfnissen im Mittelpunkt. Die heutige Pflege ist das Ergebnis einer langen historischen Entwicklung, die von informeller Fürsorge hin zu einem professionellen, gesetzlich geregelten Berufsfeld führte.

      1.1. Anfänge der Pflege

      Die Ursprünge der Pflege liegen in der familiären und gemeinschaftlichen Hilfe. Über viele Jahrhunderte hinweg wurden alte, kranke oder hilfsbedürftige Menschen überwiegend durch Angehörige oder religiöse Gemeinschaften versorgt. Pflege war dabei vor allem von Fürsorge, Erfahrung und praktischer Unterstützung geprägt, ohne formale Ausbildung oder einheitliche Qualitätsmaßstäbe.

      Im Mittelalter übernahmen insbesondere Klöster und kirchliche Einrichtungen eine tragende Rolle in der Krankenversorgung. Pflege war eng mit religiösen und karitativen Werten verbunden und diente in erster Linie der Linderung von Leid.

      1.2. Entwicklung zur organisierten Krankenpflege

      Im 19. Jahrhundert kam es zu einem grundlegenden Wandel. Mit der Industrialisierung, dem Bevölkerungswachstum und der Zunahme von Krankheiten stieg der Bedarf an strukturierter Krankenversorgung erheblich. Pflege entwickelte sich schrittweise von einer rein fürsorglichen Tätigkeit zu einer organisierten Aufgabe.

      Eine zentrale Rolle spielte Florence Nightingale, die Pflege erstmals systematisch ordnete, Hygienestandards etablierte und Ausbildungsstrukturen entwickelte. Damit erhielt Pflege eine fachliche Grundlage und wurde zunehmend als eigenständige Tätigkeit anerkannt.

      1.3. Professionalisierung im 20. Jahrhundert

      Im 20. Jahrhundert etablierte sich Pflege als staatlich geregelter Beruf. Es entstanden getrennte Ausbildungswege in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege. Pflegefachpersonen übernahmen klar definierte Aufgaben in der Versorgung, Beobachtung, Unterstützung und Anleitung von Patientinnen und Patienten sowie pflegebedürftigen Menschen.

      Parallel entwickelte sich die Pflegewissenschaft. Pflege wurde zunehmend als eigenständige Profession verstanden, die nicht nur ärztliche Anordnungen ausführt, sondern eigenverantwortliche Aufgaben übernimmt.

      1.4. Einführung rechtlicher Rahmenbedingungen und Qualitätsanforderungen

      Mit der Einführung der sozialen Pflegeversicherung in den 1990er-Jahren erhielt Pflege in Deutschland einen verbindlichen gesetzlichen Rahmen. Pflegebedürftigkeit wurde definiert, Leistungen wurden geregelt und Qualitätssicherung gewann deutlich an Bedeutung.

      In diesem Zusammenhang entstanden verbindliche Qualitätsvorgaben, darunter pflegerische Expertenstandards.

      Diese legen auf wissenschaftlicher Basis fest, wie zentrale pflegerische Handlungsfelder fachlich korrekt umzusetzen sind, beispielsweise:

      • Dekubitusprophylaxe
      • Sturzprophylaxe
      • Schmerzmanagement
      • Förderung der Mobilität
      • Beziehungsgestaltung bei Demenz

      Expertenstandards dienen der Sicherung, Vergleichbarkeit und Weiterentwicklung der Pflegequalität und sind fester Bestandteil moderner Pflegepraxis.

      1.5. Zusammenlegung der Pflegeausbildungen (Generalistik)

      Ein weiterer Meilenstein war die Zusammenlegung der bisherigen Einzelberufe in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege. Seit 2020 erfolgt die Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann generalistisch.

      Ziel dieser Reform ist es:

      • Pflegefachpersonen breiter einsetzbar zu machen
      • die Versorgungsqualität sektorenübergreifend zu stärken
      • Pflege den veränderten gesellschaftlichen Anforderungen anzupassen

      Pflegefachpersonen mit generalistischer Ausbildung dürfen in allen Versorgungsbereichen tätig sein, also in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und der ambulanten Pflege.

      1.6. Wer darf pflegen und wer darf was tun?

      Pflege erfolgt heute auf unterschiedlichen Qualifikationsniveaus:

      • Pflegefachpersonen (Pflegefachfrau/Pflegefachmann)
        übernehmen eigenverantwortliche pflegerische Aufgaben, führen Pflegeprozesse durch, beurteilen Pflegebedarfe, planen und evaluieren Maßnahmen und tragen die fachliche Verantwortung.
      • Pflegeassistenz- und Pflegehilfskräfte
        unterstützen bei grundpflegerischen Tätigkeiten und arbeiten unter Anleitung und Verantwortung von Pflegefachpersonen.
      • Pflegende Angehörige
        leisten einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung, insbesondere im häuslichen Bereich. Sie sind keine Fachkräfte, werden jedoch durch Beratung, Schulung und Leistungen der Pflegeversicherung unterstützt.

      Die genaue Aufgabenverteilung richtet sich nach Qualifikation, gesetzlichen Vorgaben und organisatorischen Rahmenbedingungen.

      1.7. Einführung von PeBeM – neue Personalbemessung

      Mit dem Personalbemessungsverfahren PeBeM wurde ein neues System zur Ermittlung des notwendigen Pflegepersonals in der stationären Langzeitpflege eingeführt. Ziel von PeBeM ist es, den tatsächlichen Pflegebedarf der Bewohnerinnen und Bewohner realistisch abzubilden und daraus einen fachlich begründeten Personalschlüssel abzuleiten.

      PeBeM berücksichtigt:

      • den Unterstützungsbedarf der Pflegebedürftigen
      • unterschiedliche Qualifikationsniveaus im Pflegeteam
      • eine klare Zuordnung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten

      Seit der stufenweisen Einführung ist PeBeM fester Bestandteil der Pflegeorganisation und soll langfristig zu einer besseren Personalausstattung und höheren Pflegequalität beitragen.

      1.8. Pflege heute

      Die Alten- und Krankenpflege ist heute ein komplexes, hoch reguliertes Berufsfeld. Pflege umfasst körperbezogene Unterstützung ebenso wie Beratung, Anleitung, psychosoziale Begleitung und Koordination von Versorgungsprozessen. Fachliche Standards, gesetzliche Vorgaben und neue Konzepte wie die generalistische Ausbildung und PeBeM prägen die moderne Pflegepraxis.

      1.9. Einordnung

      Pflege hat sich von einer informellen Hilfeleistung zu einer professionellen, wissenschaftlich fundierten und gesetzlich geregelten Disziplin entwickelt. Die Alten- und Krankenpflege ist ein zentraler Bestandteil des Gesundheits- und Sozialsystems und verbindet Menschlichkeit mit Fachwissen, Verantwortung und Qualitätssicherung.

      Zusätzlich auf pflege-wissen

      Artikel
      • Die generalistische Pflegeausbildung
      • PeBeM – neues Personalbemessungsverfahren in der stationären Pflege
      • Pflege
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    Table of Contents

    • 1. Pflege (Alten- und Krankenpflege) – Entwicklung, Professionalisierung und heutiger Stand
      • 1.1. Anfänge der Pflege
      • 1.2. Entwicklung zur organisierten Krankenpflege
      • 1.3. Professionalisierung im 20. Jahrhundert
      • 1.4. Einführung rechtlicher Rahmenbedingungen und Qualitätsanforderungen
      • 1.5. Zusammenlegung der Pflegeausbildungen (Generalistik)
      • 1.6. Wer darf pflegen und wer darf was tun?
      • 1.7. Einführung von PeBeM – neue Personalbemessung
      • 1.8. Pflege heute
      • 1.9. Einordnung

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