Beutreuungsverfügung & Vorsorgevollmacht
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- Vollmachten & Verfügungen
- Sven Kamann
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Was ist eigentlich eine "Vorsorgevollmacht"?
Hierbei handelt es sich um eine Einseitige Willenserklärung durch die der Vollmachtgeber, der den Bevollmächtigten zur Besorgung seiner Angelegenheiten berechtigt.
Weiterhin muss die Vorsorgevollmacht in Schriftform mit Unterschrift (handschriftlich) des Vollmachtgebers sowie Ort & Datum versehen sein.
Darüber hinaus ist ein Widerruf jederzeit möglich, insofern der Vollmachtgeber bei geistiger Gesundheit ist (also keine diagnostisierte Psychische Erkrankung vorliegt), welche das Urteilsvermögen beeinflusst.
Gemeinsamkeiten
Die Aufgabengebiete, bezogen auf die Angelegenheiten sind bei beiden die gleichen. Person/en wird/werden bestimmt, um folgende Inhalte Regeln zu dürfen:
- Gesundheitsführsorge sowie Pflege
- Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten
- Vermögenssorge
- Behördenangelegenheiten
- Unterbringung
Unterschiede
- Grundsätzlich gilt, dass eine Vorsorgevollmacht stets einer Betreuungsverfügung vorgezogen wird.
- Eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung kann gleichzeitig bestehen, wenn beispielsweise in der Vorsorgevollmacht nicht alle oben genannten Punkte als Aufgabe an
eine Person übertragen wurden.
- Bei einem Zwischenfall wird dann eine Betreuungsverfügung erwirkt mit den Bereichen, die in der Vorsorgevollmacht nicht abgedeckt wurden und die betroffene Person diesbezüglich nicht mehr selbstständig für sich sprechen kann.
Eine Tabellarische Kurzübersicht
Weitere Informationen
Auf der Internetseite des "Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (bmjv)" erhalten Sie auch weitere Details und vor allem, stets aktuelle Dokumente.
- Zur "Vorsorgevollmacht" in unserem Downloadsystem (Weiterleitung zum bmjv).