PeBeM – neues Personalbemessungsverfahren in der stationären Pflege
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Sven Kamann -
September 3, 2025 at 1:26 PM -
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- PeBeM – was sich für Personal und Bewohner in der vollstationären Pflege ändern soll
- Warum sich die Pflege in Deutschland neu aufstellen muss
- Rothgang-Studie: Der Wegbereiter für PeBeM
- Was ist das Personalbemessungsverfahren (PeBeM)?
- Qualifikationsniveaus (QN) im Detail
- Praxisbeispiele: So verändert PeBeM den Alltag
- Erste Erfahrungen (2023–2025)
- Chancen durch PeBeM
- Herausforderungen & Kritik
- Finanzielle Auswirkungen
- Ausblick: Pflege 2030
- Fazit: Ein Meilenstein, aber kein Endpunkt
PeBeM – was sich für Personal und Bewohner in der vollstationären Pflege ändern soll
Warum sich die Pflege in Deutschland neu aufstellen muss
Der Pflegenotstand begleitet Deutschland seit mehr als zwei Jahrzehnten. Immer wieder wurde versucht, die Personalprobleme in der Altenpflege mit kleineren Stellschrauben zu lösen: Ausbildungsprogramme, vereinzelte Gehaltserhöhungen, Quotenregelungen. Doch der Trend ist eindeutig: mehr pflegebedürftige Menschen, wachsende Versorgungsansprüche und immer weniger Fachkräfte. Laut der Bundesagentur für Arbeit waren im Jahr 2024 über 50.000 Stellen in der Altenpflege unbesetzt. Zugleich prognostiziert das Statistische Bundesamt für 2030 mehr als 6 Millionen Pflegebedürftige.
Bislang galt in stationären Einrichtungen die sogenannte Fachkraftquote: Mindestens 50 % der Beschäftigten mussten examinierte Pflegefachkräfte sein. Diese starre Regelung nach der Strukturqualitätsverordnung (SQV) war jedoch kaum noch umsetzbar – und spiegelte die Realität nicht wider. Viele Einrichtungen meldeten: Fachkräfte arbeiten am Limit, übernehmen Routinetätigkeiten und haben kaum noch Zeit für komplexe Pflege.
Die Politik reagierte: Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) von 2021 und dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) von 2023 wurde das neue Personalbemessungsverfahren (PeBeM) in § 113c SGB XI fest verankert. Seit 1. Juli 2023 läuft die schrittweise Umsetzung, bis Ende 2025 müssen alle Heime umgestellt haben.
Rothgang-Studie: Der Wegbereiter für PeBeM
Das Fundament für PeBeM ist die Rothgang-Studie, ein Forschungsprojekt des SOCIUM Forschungszentrums der Universität Bremen unter Leitung von Prof. Heinz Rothgang. Zwischen 2016 und 2020 wurden in über 60 Pflegeeinrichtungen systematisch Daten erhoben: Welche Tätigkeiten fallen an? Wie viel Zeit beanspruchen sie? Welche Qualifikation ist dafür notwendig?
Mehr als 140.000 pflegerische Interventionen wurden erfasst und analysiert. Ergebnis: Die alte Fachkraftquote passt nicht zur Realität. Fachkräfte waren häufig mit Aufgaben belastet, die ebenso von Assistenz- oder Hilfskräften übernommen werden könnten. Gleichzeitig fehlte Zeit für Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG – wie Pflegeplanung, Medikamentengabe oder die Einschätzung komplexer Situationen.
Die Studie zeigte außerdem: Der Bedarf an Pflegefachassistenzen (neue QN 3) ist enorm. Allein in diesem Bereich entstehen Mehrbedarfe von bis zu 70 % bundesweit. Daraus entstand die politische Forderung: weg von starren Quoten, hin zu einer flexiblen, wissenschaftlich fundierten Personalbemessung.
Was ist das Personalbemessungsverfahren (PeBeM)?
PeBeM berechnet den Personalbedarf nicht pauschal, sondern individuell für jede Einrichtung. Maßgeblich sind:
- die Anzahl der Bewohner,
- deren Pflegegrade (1–5),
- die Qualifikationsniveaus (QN 1–8) des eingesetzten Personals.
Grundlage dafür sind Anhaltswerte in Vollzeitäquivalenten (VZÄ), die in § 113c Abs. 1 SGB XI festgelegt wurden. Für einen Bewohner mit Pflegegrad 3 sind z. B. 0,1551 VZÄ Fachkraftanteil vorgesehen.
Kernidee: Pflegefachkräfte (QN 4) konzentrieren sich auf komplexe Aufgaben, Steuerung und Verantwortung. Pflegefachassistenzen (QN 3) und Hilfskräfte (QN 1–2) übernehmen gezielt Grundpflege. Daraus ergibt sich ein Qualifikationsmix, der in der Praxis bei ca. 40 % Fachkräften, 30 % Assistenzkräften und 30 % Hilfskräften liegt.
ALT vs. NEU im Überblick
Qualifikationsniveaus (QN) im Detail
PeBeM unterscheidet acht Qualifikationsniveaus (QN 1–8). Für die tägliche Versorgung sind vor allem QN 1–4 entscheidend, QN 5–8 gewinnen in Leitung und Akademisierung zunehmend an Bedeutung.
Praxisbeispiele: So verändert PeBeM den Alltag
Frühdienst in einem Pflegeheim:
– Pflegefachkräfte übernehmen die komplexe Versorgung, erstellen die Pflegeplanung und stimmen sich mit Ärztinnen und Ärzten ab.
– Pflegefachassistenzen unterstützen gezielt bei Mobilisation, Essenreichen und Transfers.
– Pflegehilfskräfte sorgen für Basisleistungen, Serviceaufgaben und zusätzliche Zuwendung im Alltag.
Effekt: Die Fachkräfte müssen nicht mehr gleichzeitig Medikamente richten, Mahlzeiten verteilen und Dokumentationen schreiben. Sie können delegieren und sich stärker auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Bewohnerinnen und Bewohner erleben dadurch mehr Ruhe, Sicherheit und Verlässlichkeit. Angehörige sehen auf der Stecktafel zudem klar, welche Qualifikationen gerade im Einsatz sind.
Erste Erfahrungen (2023–2025)
Erste Auswertungen aus Modellprojekten zeigen: – Fachkräfte berichten von spürbarer Entlastung. – Bewohner empfinden mehr Kontinuität in der Betreuung. – Einrichtungen sehen sich jedoch mit hohen Kosten und dem Problem konfrontiert, überhaupt ausreichend Assistenzkräfte zu finden.
Der Medizinische Dienst (MD) prüft bereits seit 2024, ob Einrichtungen nach § 113c SGB XI den geforderten Personalmix einhalten. Verstöße müssen in Pflegesatzverhandlungen nachgebessert werden.
Chancen durch PeBeM
- Mehr Transparenz: Angehörige können nachvollziehen, ob Personal ausreicht.
- Entlastung der Fachkräfte: Sie übernehmen Steuerung und komplexe Aufgaben.
- Aufwertung der Assistenz: Die neue Pflegefachassistenz (QN 3) wird etabliert.
- Karrierewege: Vom Helfer bis zum Studium – klare Stufen eröffnen Perspektiven.
Herausforderungen & Kritik
- Engpässe bei QN 3: Der größte Mehrbedarf liegt bei Pflegefachassistenzen, Ausbildungsplätze fehlen.
- Kostensteigerungen: Mehr Personal bedeutet höhere Eigenanteile für Bewohner.
- Kulturwandel: Teams müssen Rollenbilder neu denken – Fachkräfte delegieren, Assistenzen übernehmen Verantwortung.
Wichtig: PeBeM ist kein Allheilmittel. Ohne Ausbau der Ausbildungskapazitäten und bessere Arbeitsbedingungen bleibt der Fachkräftemangel bestehen.
Finanzielle Auswirkungen
Mehr Personal verursacht Kosten. Pflegesätze steigen, Eigenanteile klettern. Gleichzeitig verbessert sich die Versorgung: mehr Sicherheit, weniger Fehler, bessere Qualität. Langfristig können so Folgekosten durch Komplikationen reduziert werden.
Ausblick: Pflege 2030
Ab 2025 ist PeBeM verpflichtend. Alle zwei Jahre überprüft das Bundesgesundheitsministerium, ob die Anhaltswerte nach § 113c SGB XI angepasst werden müssen.
In Zukunft wird diskutiert:
- Übertragbarkeit auf die ambulante Pflege,
- Integration digitaler Tools in Dienstplanung und Dokumentation,
- Stärkere Akademisierung (QN 5–8) und Spezialisierungen,
- Finanzierungsmodelle, die Bewohner nicht überlasten.
Fazit: Ein Meilenstein, aber kein Endpunkt
Das Personalbemessungsverfahren (PeBeM) markiert einen historischen Schritt für die Pflege in Deutschland. Es ersetzt ein starres, kaum erfüllbares System durch ein wissenschaftlich fundiertes, flexibles Modell. Fachkräfte werden entlastet, Assistenzkräfte aufgewertet, Angehörige erhalten Transparenz.
Doch: PeBeM allein löst den Pflegenotstand nicht. Ohne mehr Ausbildungsplätze, attraktive Arbeitsbedingungen und nachhaltige Finanzierung droht die Umsetzung ins Leere zu laufen. Dennoch: Für Bewohner, Angehörige und Pflegekräfte ist es ein wichtiger Schritt in eine gerechtere und zukunftsfähige Pflege.
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